Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Hansestadt Havelberg ist als öffentliche Stelle bemüht, ihre Website und mobile Anwendung www.havelberg.de im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot Webauftritt www.havelberg.de.
Die Hansestadt Havelberg ist bestrebt, ihren Webauftritt barrierefrei zu gestalten. Der Internetauftritt ist weitgehend barrierefrei.
Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz des Landes Sachsen-Anhalt zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz Sachsen-Anhalt - BGG LSA) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der aktuellen BITV.
Der Webauftritt/Die Anwendung ist teilweise barrierefrei.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei, unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102, die vorübergehend geltend gemacht werden:
▪ Barriere: Nicht-Text-Inhalte
- Bsp. Video-Einbindung, Karten, Medien, Captcha
Videos ohne synchrone Untertitel
Videos weisen keine synchronen Untertitel, Audiodeskription oder Volltext-Alternativen auf.
Hintergrundkarte in den Kartenviewern ohne Kontrast
Kontrastversion des Kartenmaterials ist nicht verfügbar.
Eine technische Anpassung über eine Teilhabe-Software oder weitere Anwendungen ist aktuell nicht bekannt.
Foto-Slider der Hauptseiten nicht pausierbar
Auf den Hauptseiten sind Foto-Slider integriert, die weder Vor-/Zurückspringen, noch Pausieren mittels eines dafür vorgesehenen Buttons anbieten. Bei der nächsten Design-Überarbeitung wird dies berücksichtigt.
Captcha nur als Bild verfügbar
Captcha-Abfragen beim Kontaktformular stehen nur als Bildversion (Text aus Bild erkennen) zur Verfügung. Derzeit liegt keine Alternative vor.
▪ Barriere: Kontrast
- Kontraste nicht immer ausreichend
Die Hansestadt Havelberg kann im Kontrastmodus oder Standardmodus angesehen werden. Bedingt durch das Corporate Design ist für einzelne Elemente der Schriftkontrast zum Hintergrund zu gering. Dies wird bei der nächsten Überarbeitung des Corporate Designs bedacht.
Weitere Kontrastauswahlmöglichkeiten können über den Browser, ein Plugin, eine App oder weitere zukünftige Module nach BITV ausgewählt werden.
▪ Barriere: Konsequente Umsetzung von Mehrsprachigkeit
- Inhalte in deutscher Sprache
Der Redaktionsbereich ist grundsätzlich deutsch.
Übersetzungen lassen sich über Browser und externe Anwendungen realisieren.
▪ Barriere: Leichte Sprache
- Inhalte der Website nicht vollständig in leichter Sprache verfügbar
Die Hansestadt Havelberg ist bemüht, eine möglichst einfache Sprache zu benutzen und die Artikel so zu schreiben, dass auch mit dem Thema weniger erfahrene Leser/-innen sie verstehen. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Ihrer Ansicht nach, ein Artikel Sachverhalte unnötig kompliziert darstellt.
Genderhinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern teilweise die männliche Form benutzt. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat einzig redaktionelle Gründe und ist mit keinerlei Wertung verbunden.
Kein Anwendungsfall
- Videos (live) mit Untertiteln
Prüfschritt nicht anwendbar, keine Live-Übertragungen vorhanden.
- Kein Strukturmarkup für Layouttabellen
Tabellen werden nicht für Layoutfunktionen verwendet.
- Ton abschaltbar
Der Webauftritt hat keine Tonelemente, die automatisch abgespielt werden.
Diese Erklärung wurde am 22. September 2021 erstellt und basiert auf Selbsteinschätzung.
Feedback und Kontaktangaben
Wenn Mängel in Bezug auf die Barrierefreiheit auffallen oder sich Fragen zur Umsetzung der Barrierefreiheit ergeben, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf:
Hansestadt Havelberg, Gleichstellungsbeauftragte, Markt 1, 39539 Hansestadt Havelberg
Telefon + 49 39387 765-35
E-Mail: gleichstellung@havelberg.de
Die Hansestadt Havelberg versucht, etwaige Probleme schnellstmöglich zu beheben bzw. Ihnen nicht zugängliche Informationen in barrierefreier Form zur Verfügung zu stellen.
Bei Bedarf ist es möglich, bei der Schlichtungsstelle BGG nach § 16 des Behindertengleichstellungsgesetzes ein Schlichtungsverfahren einzuleiten.
Sollte auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit der Website der Hansestadt Havelberg unter oberhalb genanntem Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden, können Sie sich an die Landesfachstelle für Barrierefreiheit Sachsen-Anhalt wenden:
Website https://www.lf-barrierefreiheit-st.de