Erlaubnis für Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Veranstaltung im öffentlichen Straßenraum durchführen möchten, müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.

Eine Veranstaltung im öffentlichen Straßenraum sind zum Beispiel

  • Radrennen
  • Straßenfeste
  • Märkte

Spezielle Hinweise Landkreis Stendal ( Stendal )
Das Straßenbauamt des Landkreises Stendal ist zuständig für die Sondernutzungsgenehmigung an Kreisstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften. Anträge, welche Bundes- oder Landesstraßen betreffen, sind zu richten an die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt, Regionalbereich Nord.
 
Zufahrten zu Kreisstraßen gelten als Sondernutzung im Sinne des § 18 Straßengesetz Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA). Sie bedürfen der Erlaubnis des Straßenbauamtes, in Ortsdurchfahrten der Erlaubnis der zuständigen Gemeinde.

Voraussetzungen

Sie müssen eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung abschließen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Strecken- und Zeitplan in A 4-Format Der Streckenverlauf sollte möglichst mit schwarzem Stift und Pfeilen gekennzeichnet sein. In Ortsdurchfahrten ist zusätzlich die Angabe der Straßennamen erforderlich, es sei denn die Route folgt dem Hauptstraßenverlauf und ist eindeutig.
  • Kopie der Veranstaltungshaftpflichtversicherung
  • Nachweis einer Haftungsfreistellung.

Anträge / Formulare

Sofern das Landesverwaltungsamt zuständig ist, finden Sie das Antrags- und weitere Formulare unter

Was sollte ich noch wissen?

  • Findet die Veranstaltung in einem Landkreis oder kreisfreien Stadt statt: Wenden Sie sich an den Landkreis oder die kreisfreie Stadt.
  • Findet die Veranstaltung in mehreren Landkreisen oder kreisfreien Städten statt: Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.
  • Findet die Veranstaltung in mehreren Bundesländern statt: Wenden Sie sich an das Bundesland, in dem die Veranstaltung beginnt.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Hansestadt Havelberg - Amt für Ordnung, Kultur und Soziales – Ordnung u. Sicherheit, Straßenwesen, Brand- und Katastrophenschutz, Friedhöfe

Öffnungszeiten

Di.:  9 - 12 Uhr  und 13 - 18 Uhr
Do.: 9 - 12 Uhr  und 13 - 15 Uhr
Fr.:  9 - 12 Uhr

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Markt 1
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