Flurbereinigung durchführen

Leistungsbeschreibung

Flurbereinigung oder auch "Flurneuordnung" oder "ländliche/landwirtschaftliche Neuordnung" nennt man das Bodenordnungsverfahren, welches die Neuordnung des land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes zum Ziel hat. Es wird durch das Flurbereinigungsgesetz geregelt.

Die förderfähigen Vorhaben reichen von der Feststellung und Neuordnung der Eigentumsverhältnisse über den freiwilligen Landtausch bis hin zur Unternehmensflurbereinigung.

Zuständig für die Bearbeitung dieser Verfahren nach einem gesetzlich geregelten Ablauf sind die Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ÄLFF).

Das Landesverwaltungsamt ist die Fach- und Widerspruchsbehörde und gleichzeitig Spruchstelle für Flurbereinigung des Landes Sachsen-Anhalt.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Hansestadt Havelberg - Amt für Planung, Finanzen und Bauen – Liegenschaften/Beiträge/ Bauverwaltung

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Do.: 9 - 12 Uhr  und 13 - 15 Uhr
Fr.:  9 - 12 Uhr

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