Flurbereinigung durchführen
Leistungsbeschreibung
Flurbereinigung oder auch "Flurneuordnung" oder "ländliche/landwirtschaftliche Neuordnung" nennt man das Bodenordnungsverfahren, welches die Neuordnung des land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes zum Ziel hat. Es wird durch das Flurbereinigungsgesetz geregelt.
Die förderfähigen Vorhaben reichen von der Feststellung und Neuordnung der Eigentumsverhältnisse über den freiwilligen Landtausch bis hin zur Unternehmensflurbereinigung.
Zuständig für die Bearbeitung dieser Verfahren nach einem gesetzlich geregelten Ablauf sind die
Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten
(ÄLFF).
Das Landesverwaltungsamt ist die Fach- und Widerspruchsbehörde und gleichzeitig
Spruchstelle für Flurbereinigung
des Landes Sachsen-Anhalt.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Hansestadt Havelberg - Amt für Planung, Finanzen und Bauen – Liegenschaften/Beiträge/ Bauverwaltung
Öffnungszeiten
Di.: 9 - 12 Uhr und 13 - 18 Uhr
Do.: 9 - 12 Uhr und 13 - 15 Uhr
Fr.: 9 - 12 Uhr
Markt 1
39539Hansestadt Havelberg
Kontakt
- Telefon:
- +49 39387 765-49
- Telefon:
- +49 39387 765-56
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- +49 39387 765-70
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- bauverwaltung-liegenschaften@havelberg.de