Störung der Straßenbeleuchtung melden
Leistungsbeschreibung
Gerade im Winter ist ein gut beleuchteter Gehweg wichtig, um Stürze zu vermeiden und das Sicherheitsgefühl zu erhöhen.
Innerhalb einer Ortschaft wird die Straßenbeleuchtung turnusmäßig gewartet. Dennoch kann es vorkommen, dass Straßenlaternen mutwillig zerstört werden oder durch einen technischen Defekt nicht funktionieren.
Wenn Ihnen eine defekte Straßenbeleuchtung aufgefallen ist, können Sie diese Ihrer Gemeinde oder Stadt melden. Vielerorts geschieht dies online, ganz bequem von zu Hause.
Was sollte ich noch wissen?
Zuständig für die Schadensbeseitigung ist die Gemeinde oder Stadt.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Hansestadt Havelberg - Amt für Ordnung, Kultur und Soziales – Bauhof/ Sportstätten
Öffnungszeiten
Di.: 9 - 12 Uhr und 13 - 18 Uhr
Do.: 9 - 12 Uhr und 13 - 15 Uhr
Fr.: 9 - 12 Uhr
Markt 1
39539Hansestadt Havelberg
Kontakt
- Telefon:
- +49 39387 79186
- Fax:
- +49 39387 79186
- E-Mail:
- bauhof@havelberg.de