Störung der Straßenbeleuchtung melden

Leistungsbeschreibung

Gerade im Winter ist ein gut beleuchteter Gehweg wichtig, um Stürze zu vermeiden und das Sicherheitsgefühl zu erhöhen.

Innerhalb einer Ortschaft wird die Straßenbeleuchtung turnusmäßig gewartet. Dennoch kann es vorkommen, dass Straßenlaternen mutwillig zerstört werden oder durch einen technischen Defekt nicht funktionieren.

Wenn Ihnen eine defekte Straßenbeleuchtung aufgefallen ist, können Sie diese Ihrer Gemeinde oder Stadt melden. Vielerorts geschieht dies online, ganz bequem von zu Hause. 

Was sollte ich noch wissen?

Zuständig für die Schadensbeseitigung ist die Gemeinde oder Stadt.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Hansestadt Havelberg - Amt für Ordnung, Kultur und Soziales – Bauhof/ Sportstätten

Öffnungszeiten

Di.:  9 - 12 Uhr  und 13 - 18 Uhr
Do.: 9 - 12 Uhr  und 13 - 15 Uhr
Fr.:  9 - 12 Uhr

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