Hundehaltung abmelden

Leistungsbeschreibung

Die Haltung eines Hundes müssen Sie abmelden bei

  • Aufgabe der Hundehaltung
  • Abgabe des Hundes
  • Tod des Hundes
  • Verlust des Hundes

Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.

Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ausgefülltes Abmeldeformular

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.

Was sollte ich noch wissen?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hund gemeldet ist.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Hansestadt Havelberg - Amt für Ordnung, Kultur und Soziales – Gewerbe/Märkte/Umwelt- u. Naturschutz

Öffnungszeiten

Di.:  9 - 12 Uhr  und 13 - 18 Uhr
Do.: 9 - 12 Uhr  und 13 - 15 Uhr
Fr.:  9 - 12 Uhr

Anschrift
Postanschrift Hansestadt Havelberg
Markt 1
39539Hansestadt Havelberg

Kontakt

Telefon:
+49 39387 765-24
Fax:
+49 39387 765-70

Formulare