Hundehaltung abmelden
Leistungsbeschreibung
Die Haltung eines Hundes müssen Sie abmelden bei
- Aufgabe der Hundehaltung
- Abgabe des Hundes
- Tod des Hundes
- Verlust des Hundes
Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.
Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ausgefülltes Abmeldeformular
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.
Was sollte ich noch wissen?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hund gemeldet ist.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
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Hansestadt Havelberg - Amt für Ordnung, Kultur und Soziales – Gewerbe/Märkte/Umwelt- u. Naturschutz
Öffnungszeiten
Di.: 9 - 12 Uhr und 13 - 18 Uhr
Do.: 9 - 12 Uhr und 13 - 15 Uhr
Fr.: 9 - 12 Uhr
Anschrift
Postanschrift Hansestadt Havelberg
Markt 1
39539Hansestadt Havelberg
Markt 1
39539Hansestadt Havelberg
Kontakt
- Telefon:
- +49 39387 765-24
- Fax:
- +49 39387 765-70
- E-Mail:
- ordnungsamt@havelberg.de