Hausschlachtung anmelden

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Hausschlachtung vornehmen wollen, müssen Sie diese rechtzeitig zur Schlachttier- und Fleischuntersuchung beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt anmelden. Beachten Sie, dass das bei der Hausschlachtung gewonnene Fleisch ausschließlich im eigenen Haushalt verbraucht werden darf.

Was sollte ich noch wissen?

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Landkreis Stendal Landkreis Stendal - Lebens- und Futtermittelüberwachung

Kontakt

Telefon:
+49 3931 60-7712
Fax:
+49 3931 715577

Landkreis Stendal Landkreis Stendal - Veterinärwesen

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