Haltung von Nutztieren - Anzeige
Leistungsbeschreibung
Die Haltung von Nutztieren müssen Sie der zuständigen Behörde anzeigen. Dies betrifft folgende Tierarten:
- Rinder
- Schweine
- Schafe
- Ziegen
- Einhufer
- Hühner
- Enten
- Gänse
- Fasane
- Perlhühner
- Rebhühner
- Tauben
- Truthühner
- Wachteln
- Laufvögel
- Gehegewild
- Kameliden
- andere Klauentiere
- Fische in Aquakulturbetrieben
-
Bienen
Nach erfolgter Anzeige erhält Ihr Betrieb eine Registriernummer.
An wen muss ich mich wenden?
ST-Landesvalidierung 2. Charge ( Sachsen-Anhalt )
Veterinäramt (Landkreis/kreisfreie Stadt)
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige hat vor der Tierhaltung zu erfolgen.
Anträge / Formulare
ST-Landesvalidierung 2. Charge ( Sachsen-Anhalt )
Wenden Sie sich an das zuständige Veterinäramt.
Was sollte ich noch wissen?
Wenden Sie sich an das Veterinäramt Ihres Landkreises oder kreisfreien Stadt.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
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