Freiwilliges Soziales Jahr ableisten

Leistungsbeschreibung

Für alle, die sich nicht sofort in das Berufsleben oder Studium stürzen wollen, gibt es das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ). 
Im Freiwilligendienst leisten Sie praktische Hilfstätigkeiten im persönlichen und direkten Kontakt mit Menschen. Ihre Praxiserfahrungen werden in Weiterqualifizierungen und Seminaren erweitert.
Ein solcher Freiwilligendienst dauert meist 12 Monate und kann auf maximal 18 Monate und in Ausnahmefällen auf 24 Monate  verlängert werden. 
Sie erhalten ein monatliches Taschengeld sowie freie Verpflegung oder Kostenausgleich und gegebenenfalls freie Unterkunft. Die Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) werden zu 100 Prozent von den Trägern übernommen. Das Kindergeld erhalten Sie weiterhin, wenn Sie unter 25 Jahre alt sind. 
 

Verfahrensablauf

Bevor Sie ein FSJ beginnen, müssen Sie sich überlegen, in welchem Bereich Sie sich engagieren möchten. 

  • Bewerben Sie sich rechtzeitig bei einem Träger. Viele FSJ-Träger bieten dafür ein Online-Formular an. Bei einigen Trägern müssen Sie eine schriftliche Bewerbung einreichen.
  • Der Träger wird Sie gegebenenfalls zu einem Bewerbungsgespräch einladen. 
  • Wenn Ihre Bewerbung erfolgreich war, unterschreiben Sie einen Vertrag. Darin sind Ihr Einsatzort und der Zeitraum des FSJ festgelegt.
     

Voraussetzungen

  • Sie sind zwischen 16 und 26 Jahre alt
  • der FSJ Zeitraum wird vor Ihrem 27. Geburtstag beendet
  • Sie haben die Schulpflicht erfüllt (je nach Bundesland nach der 9. oder 10. Klasse)
  • Sie leisten das FSJ  mindestens 6 Monate
     

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf)

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Bewerbungsfristen variieren von Träger zu Träger. 

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Träger und Einrichtung.

Anträge / Formulare

-    Formulare: teilweise 

-    Onlineverfahren möglich: teilweise 

-    Schriftform erforderlich: ja

-    Persönliches Erscheinen nötig: ja

Was sollte ich noch wissen?

Sie können sich direkt bei der Einsatzstelle oder bei einem Träger bewerben.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Internationale Jugendgemeinschaftsdienste (ijgd) LV Sachsen-Anhalt e.V.

Kontakt

Telefon:
03941 56520
Fax:
03941 5652-52

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Landesjugendamt - Kinder und Jugend

Öffnungszeiten

Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr Hinweis:  Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

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