Erstaufnahmeeinrichtungen und Notunterkünfte kontaktieren
Leistungsbeschreibung
Frauenhäuser gewähren
jeder von psychischer, physischer und /oder von sexueller und häuslicher Gewalt bedrohten oder betroffenen Frau und ihren Kindern sowie von Stalking (Verfolgung, Belästigung durch Verehrer) betroffenen Frauen Schutz, Beratung, Begleitung und Unterstützung.
Die Aufenthaltsdauer von Betroffenen im Frauenhaus liegt ungefähr bei drei Tagen und kann sich in Ausnahmefällen über mehrere Monate erstrecken. Männern ist der Zutritt grundsätzlich nicht gestattet.
Telefonnummern der Frauenhäuser und deren Beratungsstellen finden Sie in örtlichen Telefonbüchern oder erfragen Sie bei Wohlfahrtsverbänden,
kommunalen Gleichstellungsbeauftragten und Jugend- oder Sozialämtern.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Hansestadt Havelberg - Sachgebiet Allgemeine Verwaltung – Gleichstellungsbeauftragte
Öffnungszeiten
Di.: 9 - 12 Uhr und 13 - 18 Uhr
Do.: 9 - 12 Uhr und 13 - 15 Uhr
Fr.: 9 - 12 Uhr
Markt 1
39539Hansestadt Havelberg
Kontakt
- Telefon:
- +49 39387 765-35
- Fax:
- +49 39387 765-70
- E-Mail:
- gleichstellung@havelberg.de