Personalausweis beantragen neu wegen Namensänderung bei Scheidung
Leistungsbeschreibung
Wenn sich Ihr Name nach einer Scheidung geändert hat, ist der Personalausweis (wegen falscher Namensangabe) ungültig und Sie müssen einen neuen beantragen.
Ausnahme: Es liegt ein gültiger Reisepass mit dem neuen Namen vor.
Verfahrensablauf
Sprechen Sie im Bürgeramt vor.
Dort legen Sie Ihren aktuellen Ausweis und einen Nachweis zur Namensänderung vor.
Voraussetzungen
Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Scheidungsurteil
- gültiger Reisepass oder Geburtsurkunde
- ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen schnellstmöglich einen neuen Ausweis beantragen.
Was sollte ich noch wissen?
Wenden Sie sich an das Bürgeramt Ihrer Gemeinde oder Stadt.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt