Inkrafttreten der Zweitwohnungssteuersatzung zum 01.01.2025

Die Hansestadt Havelberg weist darauf hin, dass die neue Zweitwohnungssteuersatzung zum 01. Januar 2025 in Kraft tritt.
Diese Satzung regelt die Erhebung einer Steuer für das Innehaben einer Zweitwohnung im Gemeindegebiet von Havelberg.

Gemäß § 9 Absatz 1 der Zweitwohnungssteuersatzung gilt für Personen, die bei Inkrafttreten der Satzung eine Zweitwohnung innehaben, eine Meldepflicht. Diese Meldepflicht sieht vor, dass die Inhaberinnen und Inhaber von Zweitwohnungen dies der Hansestadt Havelberg innerhalb eines Monats nach Inkrafttreten der Satzung, also  bis spätestens 31. Januar 2025 anzeigen müssen.

Wichtige Informationen:

  • Die Anzeige ist schriftlich über das entsprechende Meldeformular einzureichen.

Weitere Informationen und Kontakt:

Die Zweitwohnungssteuersatzung sowie das Meldeformular finden Sie auf der Website der Hansestadt Havelberg unter https://www.havelberg.de/de/satzungenrecht.html.

Das Meldeformular ist auch in Papierform im Rathaus, Zimmer 202, erhältlich.

Bei Rückfragen steht Ihnen das Steueramt der Hansestadt Havelberg gern zur Verfügung:

  • Telefon: 039387 / 765-18
  • E-Mail: steuern[at]havelberg.de