Eichenprozessionsspinner: Bekämpfung 2025
Landkreis Stendal informiert:
- Anmeldung für private Baumbesitzer bis 31. August 2024 bei den Einheits- und Verbandsgemeinden möglich.
Im Landkreis Stendal sind zahlreiche Eichen durch den Eichenprozessionsspinner (Thaumetopoea processionea L.) befallen. Um gesundheitliche Gefahren für die Bevölkerung zu mindern und eine noch weitere Ausbreitung des Schädlings zu verhindern, führt der Landkreis in Zusammenarbeit mit den Einheits- und Verbandsgemeinden, dem Landeszentrum Wald sowie dem Landesforstbetrieb Altmark auch im Jahr 2025 Bekämpfungsmaßnahmen durch, an der sich private Baumbesitzer beteiligen können.
Es ist vorgesehen, im Kreisgebiet befallene Eichen zu behandeln, in deren Umfeld eine Gefährdung von Menschen zu erwarten ist. Diese Eichen befinden sich in Ortslagen, an Verkehrswegen, an Waldrändern oder in der freien Landwirtschaft.
Bedarf anmelden
- Melden Sie bis zum 31. August 2024 die zur Bekämpfung vorgesehenen Eichen auf Ihrem Grund und Boden für die Bekämpfung des
Eichenprozessionsspinners im Jahr 2025 an die entsprechende Einheits- oder Verbandsgemeinde. - Dort besteht auch die Möglichkeit, sich über die zugelassenen Bekämpfungsarten zu informieren.
- Bürger sollten in Ihrer Meldung angeben, ob eine mechanische Bekämpfung durch Absaugen oder eine chemische Bekämpfung mittels Biozid mit Bodengerät oder eine chemische Bekämpfung mittels Biozid aus der Luft oder eine biologische Bekämpfung mit Nematoden erfolgen soll.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung.