elektronische Übermittlung der Steuererklärung und Bezug von Steuervordrucken
Leistungsbeschreibung
Für die elektronische Übermittlung von Steuererklärungen wurde das Dienstleistungsportal der Steuerverwaltung unter www.elster.de eingerichtet. Es bietet Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen, Vereinen und Organisationen in erster Linie die Möglichkeit der elektronischen Übermittlung der Steuererklärung aber auch Informationen zu vielen Steuervordrucken. Die elektronische und teilweise auch bereits papierlose Variante der Steuerklärung wird Ihnen kostenlos von der Finanzverwaltung zur Verfügung gestellt. Mit „ELSTER: Ihr Online-Finanzamt“ können Sie viele steuerliche Belange direkt und unkompliziert am PC, Smartphone oder Tablet erledigen. Dazu gehören neben der Anleitung zum Ausfüllen der Formulare Funktionen zur papierlosen Übermittlung der Steuererklärung an das Finanzamt, zur Berechnung der auf die erklärten Einkünfte entfallenden Steuer sowie zum Bescheide Abgleich.
Unter www.elster.de finden Sie daneben auch Informationen z. B. zur Einkommensteuererklärung, zur Gewerbesteuer- und Körperschaftsteuererklärung und auch zur Umsatzsteuer-Voranmeldung, zur zusammenfassenden Meldung, zur Lohnsteuer-Anmeldung, zur Lohnsteuerbescheinigung und zur Kapitalertragsteuer-Anmeldung. Die Steuervordrucke finden Sie auf der Seite des Formular-Management-Systems (FMS) der Bundesfinanzverwaltung: www.formulare-bfinv.de. Papiervordrucke liegen aber auch in jedem Finanzamt aus.
Für die Steuererklärungen, die gesetzlich angeordnet nur noch elektronisch abgegeben werden dürfen – wie z. B. die Gewerbesteuererklärung – sind allerdings keine Formulare mehr im Formular-Management-System hinterlegt.
Rechtsgrundlage
§§ 80, 80a, 149 Abgabenordnung (AO)
§§ 25, 46 Einkommensteuergesetz (EStG)
§ 14, 27, 28, 31, 38 Körperschaftsteuergesetz (KStG)
§ 14 a Gewerbesteuergesetz (GewStG)
§ 18 Umsatzsteuergesetz (UStG)
§ 56 Einkommensteuerdurchführungsverordnung (EStDV)
Anträge / Formulare
Für die elektronische Übermittlung der Steuererklärung nutzen Sie bitte das Dienstleistungsportal der Steuerverwaltung unter www.elster.de.
Steuervordrucke finden Sie auf der Seite des Formular-Management-Systems (FMS) der Bundesfinanzverwaltung: www.formulare-bfinv.de. Für die Steuererklärungen, die gesetzlich angeordnet nur noch elektronisch abgegeben werden dürfen – wie z. B. die Gewerbesteuererklärung – sind allerdings keine Formulare mehr im Formular-Management-System hinterlegt.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Hansestadt Havelberg - Amt für Planung, Finanzen und Bauen - Finanzen/Steuern - Steuern
Öffnungszeiten
Di.: 9 - 12 Uhr und 13 - 18 Uhr
Do.: 9 - 12 Uhr und 13 - 15 Uhr
Fr.: 9 - 12 Uhr
Markt 1
39539Hansestadt Havelberg
Kontakt
- Telefon:
- +49 39387 765-18
- Telefon:
- +49 39387 765-19
- Fax:
- +49 39387 765-70
- E-Mail:
- steuern@havelberg.de