Wasserwirtschaftliche Vorhaben
Leistungsbeschreibung
Das Land Sachsen-Anhalt gewährt unter bestimmten Voraussetzungen Zuwendungen zur Förderung wasserwirtschaftlicher Vorhaben, die dem öffentlichen Interesse dienen und die ohne Zuwendungen nicht oder nicht im notwendigen Umfang durchgeführt werden können.
Förderfähige Vorhaben:
- Wasserversorgungsanlagen für die öffentliche Versorgung
- Abwasseranlagen für die öffentliche Entsorgung
- Wasserbauten an Gewässern 2. Ordnung
Gefördert werden:
Körperschaften des öffentlichen Rechts (Gemeinden, Gemeindeverbände, Verwaltungsgemeinschaften, kommunale Zweckverbände, Wasser- und Bodenverbände)
Was sollte ich noch wissen?
Die Zuständigkeit liegt beim Landesverwaltungsamt.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
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Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Wasser
Öffnungszeiten
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr Hinweis: Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.Kontakt
- Telefon:
- 0345 514-2410
- Fax:
- 0345 514-2155
- E-Mail:
- poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Abwasser
Öffnungszeiten
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr Hinweis: Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.Kontakt
- Telefon:
- 0345 514-2862
- Fax:
- 0345 514-2798
- E-Mail:
- poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
Mitarbeitende
HerrGernotKruse
Dessauer Straße 7006114Halle (Saale), Stadt
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