Einsicht in den Flächennutzungsplan nehmen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Grundstück als Baugrundstück genutzt werden könnte, sollten Sie Einblick in den Flächennutzungsplan Ihrer Stadt oder Gemeinde nehmen.
Der Flächennutzungsplan gibt vor, in welcher Weise und zu welchem Zweck (Bebauung, Verkehr, Landwirtschaft, Naturschutz, Forstwirtschaft, Erholung usw.) die vorhandenen Flächen genutzt werden sollen. Als vorbereitender Bauleitplan erzeugt er im Unterschied zum Bebauungsplan keine unmittelbaren Rechtswirkungen gegenüber Dritten. Aus dem Flächennutzungsplan kann niemand Ansprüche herleiten, insbesondere nicht den Anspruch auf eine Baugenehmigung. Er stellt jedoch für die Verwaltung und andere Behörden ein planungsbindendes Programm dar.
An der Erarbeitung des Flächennutzungsplanes sind neben den kommunalen Fachämtern die Träger öffentlicher Belange (z.B. Ver- und Entsorgungsdienstleister), die benachbarten Gemeinden und - nicht zuletzt - die Bürgerinnen und Bürger der Stadt oder Gemeinde beteiligt. Die Geltungsdauer des Flächennutzungsplanes beträgt mindestens 10 Jahre. Der Flächennutzungsplan einer Gemeinde wird vom Landesverwaltungsamt/Referat Bauwesen genehmigt.
Was sollte ich noch wissen?
Bitte wenden Sie sich an das Planungsamt Ihrer zuständigen Gemeinde oder Stadt.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Hansestadt Havelberg - Amt für Planung, Finanzen und Bauen – Liegenschaften/Beiträge/ Bauverwaltung
Öffnungszeiten
Di.: 9 - 12 Uhr und 13 - 18 Uhr
Do.: 9 - 12 Uhr und 13 - 15 Uhr
Fr.: 9 - 12 Uhr
Markt 1
39539Hansestadt Havelberg
Kontakt
- Telefon:
- +49 39387 765-49
- Telefon:
- +49 39387 765-56
- Fax:
- +49 39387 765-70
- E-Mail:
- bauverwaltung-liegenschaften@havelberg.de
Landkreis Stendal Kreisplanung und Kreisentwicklung
Öffnungszeiten
Für Sprechzeiten bitte die Kontakt-Seite aufrufen.
Arnimer Straße 1-4
39576Stendal
39576Stendal
39554Stendal
Kontakt
- Telefon:
- +49 3931 60-7338
- E-Mail:
- E-Mail versenden