Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I melden
Leistungsbeschreibung
Wenn Ihnen die Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein) abhanden gekommen oder diese unbrauchbar bzw. unleserlich geworden ist, müssen Sie dies unverzüglich melden und eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen.
Hinweis:
Wird nach Ausstellung der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I die in Verlust geratene Bescheinigung wieder aufgefunden, muss der Halter oder der Eigentümer sie unverzüglich abgeben.
Zuständige Stelle
Landkreis Stendal - ergänzende Infos: ( Stendal )
Bitte vereinbaren Sie zur Bearbeitung Ihres Anliegens einen Termin in der Kfz-Zulassungsstelle. Möglichst online! Auch telefonisch ist eine Terminvereinbarung möglich.
Welche Unterlagen werden benötigt?
-
S
chriftlicher formgebundener Antrag bei der zuständigen Zulassungsbehörde mit der Angabe der Halter- und
Fahrzeugdaten
.
Der Antrag kann auch erst bei der Zulassungsbehörde ausgefüllt werden. -
Gültiger Personalausweis (keine Kopie) des Fahrzeughalters oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Meldebehörde des Wohnortes. Die Meldebescheinigung darf nicht älter als drei Monate sein.
Handelt es sich bei dem Fahrzeughalter nicht um eine natürliche Person sind weitergehende Unterlagen zur Feststellung des Halters notwendig
Zusätzlich bei Beschädigung:
- Die beschädigte Zulassungsbescheinigung ist der Zulassungsbehörde vorzulegen. Es wird ein Ersatz ausgestellt.
Zusätzlich bei Verlust:
- Den noch vorhandenen Teil II der Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugbrief ) .
- Versicherung an Eides Statt (eine telefonische oder schriftliche Benachrichtigung der Zulassungsbehörde ist nicht ausreichend); ggf. Verlusterklärung.
- Bei Diebstahl Anzeigebestätigung der Polizei.
- Untersuchungsbericht der letzten noch nicht abgelaufenen Hauptuntersuchung (entfällt, wenn die erste Hauptuntersuchung noch nicht fällig war).
- Prüfprotokoll der letzten noch nicht abgelaufenen Sicherheitsprüfung (wenn vorgeschrieben).
Was sollte ich noch wissen?
Die Zuständigkeit liegt bei der Kfz-Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Landkreis Stendal Landkreis Stendal - Fahrerlaubniswesen / Fahrschulen / Fahrzeugzulassung
Öffnungszeiten
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