Teledienste - gewerbeanzeigepflichtig
Leistungsbeschreibung
Teledienste sind (im Unterschied zu Mediendiensten) elektronische Informations- und Kommunikationsdienste, die sich an einen individuellen Nutzer richten, wie Online-Shops, Online-Banking, Wetter- und Verkehrsdaten, Online-Spiele. Sie sind grundsätzlich zulassungs- und anmeldefrei.
Wer Teledienste im Rahmen einer gewerbeanzeigepflichtigen Tätigkeit betreibt, muss dies dem zuständigen Gewerbeamt anzeigen.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das Gewerbeamt Ihrer Gemeinde, Ihres Landkreises oder Ihrer Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es sind ggf. Unterlagen erforderlich. Wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr
Im Rahmen der Gewerbeanzeige nach Gebührenordnung LSA
Rechtsgrundlage
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Hansestadt Havelberg - Amt für Ordnung, Kultur und Soziales – Gewerbe/Märkte/Umwelt- u. Naturschutz
Öffnungszeiten
Di.: 9 - 12 Uhr und 13 - 18 Uhr
Do.: 9 - 12 Uhr und 13 - 15 Uhr
Fr.: 9 - 12 Uhr
Markt 1
39539Hansestadt Havelberg
Kontakt
- Telefon:
- +49 39387 765-24
- Fax:
- +49 39387 765-70
- E-Mail:
- ordnungsamt@havelberg.de