Teledienste - gewerbeanzeigepflichtig

Leistungsbeschreibung

Teledienste sind (im Unterschied zu Mediendiensten) elektronische Informations- und Kommunikationsdienste, die sich an einen individuellen Nutzer richten, wie Online-Shops, Online-Banking, Wetter- und Verkehrsdaten, Online-Spiele. Sie sind grundsätzlich zulassungs- und anmeldefrei.

Wer Teledienste im Rahmen einer gewerbeanzeigepflichtigen Tätigkeit betreibt, muss dies dem zuständigen Gewerbeamt anzeigen.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Gewerbeamt Ihrer Gemeinde, Ihres Landkreises oder Ihrer Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es sind ggf. Unterlagen erforderlich. Wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr

15,00 EUR bis 60,00 EUR
Im Rahmen der Gewerbeanzeige nach Gebührenordnung LSA

Rechtsgrundlage

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Hansestadt Havelberg - Amt für Ordnung, Kultur und Soziales – Gewerbe/Märkte/Umwelt- u. Naturschutz

Öffnungszeiten

Di.:  9 - 12 Uhr  und 13 - 18 Uhr
Do.: 9 - 12 Uhr  und 13 - 15 Uhr
Fr.:  9 - 12 Uhr

Anschrift
Postanschrift Hansestadt Havelberg
Markt 1
39539Hansestadt Havelberg

Kontakt

Telefon:
+49 39387 765-24
Fax:
+49 39387 765-70