Vermögenswerte zurück übertragen
Leistungsbeschreibung
Grundsatz der vermögensrechtlichen Regelung ist es, dass Vermögenswerte an die ehemaligen Eigentümer oder deren Erben zurückzugeben sind. Dieser Grundsatz der Rückgabe wird jedoch zu Gunsten der redlichen Erwerber von Eigentum oder dinglichen Nutzungsrechten (beispielsweise in den so genannten "Häuslebauer"-Fällen) sowie in denjenigen Fällen durchbrochen, in denen die Rückgabe aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen ausgeschlossen ist.
Ist die Rückgabe nicht möglich, hat der Alteigentümer Anspruch auf Entschädigung. Er konnte auch grundsätzlich an Stelle der Rückgabe Entschädigung wählen. Einzelheiten, insbesondere über die Höhe der Entschädigung, sind im Entschädigungsgesetz und für NS-Verfolgte im NS-Verfolgtenentschädigungsgesetz geregelt.
Was sollte ich noch wissen?
Die Zuständigkeit liegt beim Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen beim Landesverwaltungsamt.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Landkreis Stendal Landkreis Stendal - Rechts- und Kommunalaufsichtsamt
Kontakt
- Fax:
- +49 3931 213060
- E-Mail:
- rechtsamt@landkreis-stendal.de
Mitarbeitende
Amtsleitung30
Anspruchsbearbeitung / Entschädigung
Geschäftsstelle der Kreiswahlleiterin
Grundstücksverkehr (GrdstVG)
Gesetzliche Vertreter
Gesetzliche Vertreter
Kommunalaufsichtsbehörde
Rechtsangelegenheiten
Zentrale Vergabestelle
Landpacht (LPachtVG)