Baustelle einrichten
Leistungsbeschreibung
Baumaßnahmen, die sich auf die Straße auswirken, sind durch Verkehrszeichen abzusichern.
Wenn durch Bauarbeiten oder anderweitige Nutzungen Straßen und Nebenanlagen, wie z.B. Gehwege und Parkplätze in Anspruch genommen werden müssen, sind diese Bereiche durch Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen abzusichern. Bei größeren Maßnahmen ist unter Umständen auch die Verkehrsführung anzupassen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Baumaßnahmen in, auf oder neben der Straße handelt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Art des Vorhabens
- Beschreibung der Örtlichkeit (ggf. Skizze)
- Zeitraum der Maßnahme (ggf. mit Uhrzeit)
- Antragsteller mit Name und Anschrift
- Verantwortlicher für die Verkehrssicherung mit vollständigem Namen und Telefonnummer
- Telefonnummer oder E-Mail für Rückfragen
Steht in Abhängigkeit der bearbeitenden Verkehrsbehörde.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antragsteller (Bauunternehmen, Privatperson) muss ca. zwei Wochen vor Arbeitsbeginn die verkehrsrechtliche Anordnung formlos beantragen.
Rechtsgrundlage
§ 45 Abs. 1 und 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)
Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA)
Was sollte ich noch wissen?
Wenden Sie sich an
- die Unteren Straßenverkehrsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte
- für Autobahnen: an die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Ost
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt - Hauptniederlassung
Kontakt
- Telefon:
- 0391 567-2801
- E-Mail:
- poststelle@lsbb.sachsen-anhalt.de