Betrieb eines Alten- oder Pflegeheims anzeigen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie ein Alten-/Pflegeheim betreiben wollen, müssen Sie dies (zusätzlich zur Gewerbeanmeldung) bei der Heimaufsichtsbehörde anzeigen.
Voraussetzungen
- Sie müssen dauerhaft in der Lage sein, eine ausreichende und gleichmäßige pflegerische Versorgung der Pflegebedürftigen zu gewährleisten.
- Ihre Pflege und Versorgung müssen der nach dem Pflegeversicherungsgesetz und den rahmenvertraglichen Vereinbarungen gebotenen Qualität entsprechen.
-
Ihre Pflegeeinrichtung muss
- wirtschaftlich arbeiten,
- unter der fachlichen Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft stehen,
- geeignete Pflegekräfte beschäftigen und
- in geeigneten Räumlichkeiten untergebracht sein.
Welche Fristen muss ich beachten?
Anzeige spätestens drei Monate vor der Aufnahme des Betriebes.
Was sollte ich noch wissen?
Landesverwaltungsamt
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
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Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Heimaufsicht
Öffnungszeiten
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr Hinweis: Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates. Sie erreichen uns telefonisch in Halle (Saale): +49 345 514-0 Magdeburg: +49 391 567-0 Dessau-Roßlau: +49 340 6506-0Kontakt
- Telefon:
- 0345 514-3051
- Fax:
- 0345 514--3185
- E-Mail:
- poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
Mitarbeitende
HerrPeer-ArneOsterland
Hakeborner Straße 139112Magdeburg, Landeshauptstadt
- Telefon:
- 0391 567-2442
- E-Mail:
- Peer-Arne.Osterland@lvwa.sachsen-anhalt.de