Schiedsstelle

Auf Antrag führen Schiedspersonen sog. Schlichtungsverfahren im Bereich ziviler Rechtsstreitigkeiten (z. B. bei Nachbarschaftsstreitigkeiten) oder im Strafrecht (z. B. bei Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung und Sachbeschädigung) durch. Zuständig ist die Schiedsstelle, in deren Gemeinde der Antragsgegner oder die Antragsgegnerin wohnhaft ist. Seit 01.07.2001 ist in bestimmten Rechtsstreitigkeiten die Durchführung eines Einigungsversuchs von einer außergerichtlichen Schlichtungsstelle erforderlich. Das Schlichtungsverfahren soll die Gerichte entlasten und dazu führen, dass die streitenden Parteien zu einem einvernehmlichen Ergebnis kommen.

Weitere Informationen zur Arbeit der Schiedsstellen im Schlichtungsverfahren finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt.

Die örtliche Schiedsstelle befindet sich im Rathaus der Hansestadt Havelberg  und wird von der Schiedsperson Frau Ursula Rensmann betreut.

Die Schiedsstelle ist jeden ersten Dienstag eines Monats von 16 Uhr bis 18 Uhr (Raum 210) für die Schlichtungsangelegenheiten der Bürgerinnen und Bürger geöffnet.

Schiedsstelle
Funktion:Sprechstunde jeden 1. Dienstag im Monat von 16 bis 18 Uhr
Markt 1
39539 Hansestadt Havelberg
Raum 210
  • +49 39387 765-40